Allgemeine Geschäftsbedingungen E-Commerce der KEGON AG

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle über diese Website www.kegon.de begründeten Geschäftsbeziehungen zwischen der KEGON AG, Wiesbaden, als Betreiber der Website (nachfolgend „KEGON“ genannt) und ihren Kunden kommen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen E-Commerce der KEGON AG (nachfolgend „AGB“ genannt) in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung zur Anwendung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn KEGON ihrer Geltung nicht widerspricht, es sei denn, sie werden von KEGON ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Erbringung von Leistungen durch KEGON bedeutet keine Anerkennung von Vertragsbedingungen des Kunden.

1.2 KEGON richtet sich mit ihrem Angebot auf dieser Website www.kegon.de ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB (in diesen AGB zusammenfassend „Kunde” genannt). Der Anwendungsbereich dieser AGB ist daher auf Geschäfte mit den vorstehenden Einrichtungen beschränkt. Die vorliegenden AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
 

2. Angebote, Auftragserteilung und -annahme

2.1 Sämtliche Angebote von KEGON auf der Website www.kegon.de sind freibleibend. Dies gilt insbesondere für Angaben in Veranstaltungsbeschreibungen und Preislisten, die KEGON auf der Website www.kegon.de zugänglich macht. Für die Buchung, Rechnungsstellung sowie die Zahlungsabwicklung von Trainings nutzen wir XING Events.

2.2 Der Kunde gibt durch das Absenden einer Bestellung auf der der Website www.kegon.de ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages ab. Mit dem Absenden der Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

2.3 KEGON bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch eine E-Mail. Diese E-Mail stellt nicht die Annahme des Kundenangebotes dar.

2.4 Aufträge und sonstige Vereinbarungen   insbesondere soweit sie von diesen AGB abweichen   werden erst durch eine Auftragsbestätigung oder Annahmebestätigung von KEGON verbindlich, die wenigstens in Textform (z.B. E-Mail oder Fax) abgegeben sein muss. Vereinbarungen, die seitens KEGON von nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern getroffen werden, sind für KEGON unverbindlich, solange sie nicht durch eine vertretungsberechtigte Person bestätigt werden.

3. Preise und Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung / Prices and Payment, Set-off and Retention

3.1 Die in Preislisten und Werbematerialien genannten Preise sind unverbindlich. Es gilt der über die jeweilige, von KEGON angenommene Bestellung vereinbarte Preis.

3.2 Alle von KEGON genannten Preise und Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gilt auch für die Pauschalen im Falle der Stornierung durch den Kunden (vgl. Ziffer 7).

3.3 Zahlungen werden nach Erhalt der Rechnung fällig und sind vom Kunden bis spätestens vierzehn (14) Tage nach Rechnungszugang zu bezahlen. Zur Wahrung der Frist muss der Rechnungsbetrag auf dem Konto von KEGON gutgeschrieben sein. Trainings, die über die XING-Events-Plattform bestellt werden, werden in unserem Auftrag von XING SE in Rechnung gestellt.

3.4 Der Kunde kann gegen die Forderungen von KEGON weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, der Kunde stützt die Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung auf unwidersprochene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenansprüchen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht zudem nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Rechte an Veranstaltungsunterlagen

4.1 Alle Schulungs-, Trainings-, Seminar- und Vortragsunterlagen, Präsentationen sowie Arbeitsmaterialien und Dokumentationen (nachfolgend zusammenfassend „Veranstaltungsunterlagen“ genannt) sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist weder zur körperlichen noch unkörperlichen Verwertung der Veranstaltungsunterlagen berechtigt. Das gesetzliche Recht des Kunden, ihm von KEGON überlassene körperliche Exemplare von Veranstaltungsunterlagen im Original an Dritte weiterzugeben, bleibt unberührt.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte in den Veranstaltungsunterlagen unverändert beizubehalten.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zu der vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich KEGON das Eigentum an den erbrachten Leistungen und gelieferten Waren, insbesondere an Veranstaltungsunterlagen, vor.

6. Foto- und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen 

6.1 Im Verlauf von gebuchten Veranstaltungen können Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden, auf denen Teilnehmer zu sehen und, bei Tonaufnahmen, zu hören sind. Sofern die explizite Einwilligung der Teilnehmer vorliegt, darf KEGON diese Foto- und Filmaufnahmen zu Marketing- und Werbezwecken, einschließlich der Imagepflege von KEGON und zur Bewerbung ihrer Produkte und Leistungen in analoger und digitaler Form verwenden.

6.2 Die vorstehende Einwilligung in Ziffer 6.1. umfasst insbesondere die Verwertung der Foto- und Filmaufnahmen in Präsentationen und Werbematerialien (z. B. in Veranstaltungsflyern, in Kundenpräsentationen, auf Messen) sowie die öffentliche Zugänglichmachung über das Internet, einschließlich Sozialer Netzwerke bzw. Social Media.

7. Stornierung durch den Kunden, Ersatzteilnehmer

7.1 Der Kunde kann seine Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung jederzeit vor deren Beginn stornieren. Die Stornoerklärung bedarf der Textform.

7.2 Storniert der Kunde seine Teilnahme bis zu zwei (2) Wochen vor Veranstaltungsbeginn, erhebt KEGON eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von einhundertfünfzig Euro (150 €) netto. Erfolgt die Stornierung bis eine (1) Woche vor Veranstaltungsbeginn, hat der Kunde eine Pauschale in Höhe von 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei einer späteren Stornierung und im Falle der Nichtteilnahme wird die volle Teilnahmegebühr als Pauschale berechnet. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass KEGON durch die Stornierung bzw. die Nichtteilnahme ein niedrigerer Schaden als die betreffende vorstehende Pauschale entstanden ist; in diesem Fall ist der niedrigere Betrag statt der Pauschale anzusetzen.

7.3 Die Übertragung der Veranstaltungsteilnahme auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit möglich. Der Ersatzteilnehmer muss KEGON jedoch vorher in Textform benannt werden.

7.4  Die Umbuchung der Veranstaltungsteilnahme auf ein anderes Veranstaltungsdatum ist nach Verfügbarkeit möglich. KEGON erhebt für die Umbuchung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von einhundert Euro (100 €) netto.

8. Absage von Veranstaltungen durch KEGON 

8.1 KEGON ist berechtigt, geplante Veranstaltungen abzusagen, wenn bei deren Durchführung die zur Kostendeckung erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage muss in einem solchen Fall spätestens drei (3) Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin gegenüber dem Kunden erklärt werden. Eine Absage ist ebenfalls zulässig, wenn die Veranstaltung aus einem von KEGON nicht zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden kann (z.B. Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung steht).

8.2 Im Falle einer Veranstaltungsabsage durch KEGON erhält der Kunde seine Teilnahmegebühr von KEGON erstattet. Schadens- oder Aufwendungsersatz kann der Kunde allerdings nur geltend machen, wenn und soweit hierfür die Voraussetzungen der Ziffer 10 vorliegen. Etwaige Reisekosten des Kunden sind nicht erstattungsfähig. Schadens- oder Aufwendungsersatz kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit hierfür die Voraussetzungen der Ziffer 10 vorliegen.
 

9. Verjährung von Ansprüchen

9.1 Für Mängelansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist ein (1) Jahr.

9.2 Erbringt KEGON gegenüber dem Kunden Dienstleistungen, beträgt die Verjährungsfrist für daraus resultierende Pflichtverletzungen ebenfalls ein (1) Jahr.

9.3 Der Verjährungsbeginn richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.4 Abweichend von den Ziffern 9.1 und 9.2 gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, wenn KEGON Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten oder eine Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Leistung übernommen hat oder wenn KEGON für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
 

10. Haftung 

10.1 KEGON haftet bei Vorsatz, Arglist, Übernahme einer Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Leistung, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Sofern KEGON grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KEGON gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, d. h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z. B. Pflicht zur vertragsgemäßen Durchführung von Veranstaltungen). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Im Falle der Haftung von KEGON ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen.

10.5 Soweit die Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 10.2 und 10.3 auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, geht KEGON davon aus, dass pro Schadensfall dreitausend (3.000) Euro ausreichend sind, um im Schadensfall den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollte dieser Betrag zur Abdeckung des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens nicht ausreichen, wird der Kunde KEGON darauf in Textform hinweisen, damit eine entsprechende Anpassung der Haftungssummen durch die Vertragspartner erfolgen und KEGON das höhere Risiko ggf. durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abdecken kann.

10.6 Die in dieser Ziffer 10 vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KEGON.

10.7 Die Regelungen dieser Ziffer 10 finden entsprechend Anwendung, wenn KEGON an Stelle von Schadensersatz Aufwendungsersatz zu leisten hat.

10.8 Weitergehende als die ausdrücklich genannten Haftungsansprüche des Kunden auf Schaden- oder Aufwendungsersatz sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Haftung ohne Verschulden.


11. Datenschutz / Data Protection

11.1 KEGON verarbeitet die zur Erfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages erforderlichen personenbezogenen Anmelder- und, falls davon abweichend, Teilnehmerdaten. Für jede Veranstaltung erstellt KEGON eine Teilnehmerliste, in der Vorname, Nachname, Unternehmen und Ort der angemeldeten Teilnehmer abgedruckt werden. Die Teilnehmerliste wird allen Teilnehmern der betreffenden Veranstaltung als Bestandteil der Veranstaltungsunterlagen zu Verfügung gestellt. Die Aufnahme in die Teilnehmerliste erfolgt jedoch nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Teilnehmers.

11.2 Soweit es für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen notwendig ist, Teilnehmerdaten an Dritte weiterzugeben, z. B. an Druckereien, Hotels oder Lizenzierungspartner, ist KEGON allein zu diesem Zweck zur Weitergabe der Teilnehmerdaten berechtigt. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Teilnehmer- und, soweit erhoben, Anmelderdaten an Dritte findet nicht statt.

11.3 Nähere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
 

12. Referenzkundennennung / Mention of Reference Customers

KEGON darf den Kunden im Rahmen der Werbung als Referenzteilnehmer nennen.


13. Schlussbestimmungen / Miscellaneous

13.1 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen KEGON ist ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.

13.2 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB und aller auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Vertragspartner zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

13.5 Für Bestellungen von Trainings, die über XING Events erfolgen, gelten ergänzend auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen von New Work SE.